Schutz der Spareinlagen

Mitte November ist in Berlin das neue Einlagensicherungsgesetz beschlossen worden. Damit folgt der deutsche Gesetzgeber Vorgaben der europäischen Union. Sparer sollen, wie Bundesfinanzminister Schäuble zitiert wird, künftig im Schadensfall schneller und unbürokratischer ihr Geld zurückbekommen. Spareinlagen werden auch künftig bis zu einer Grenze von 100.000 Euro gesichert sein, allerdings in Schadenfälle  schneller ausgezahlt werden und auch besonders schutzwürdige Einlagen bis 500.000 Euro umfassen;  beispielsweise Erlöse von Hausverkäufen, die vorübergehend (bis zu 6 Monate) geparkt wurden. Zur Sicherung der Summen sollen die drei maßgeblichen Finanzsektoren – private, öffentliche und genossenschaftliche Banken – ihre Einlagensicherungssysteme, die unterschiedlich gestaltet sind, finanziell stärken. Die Rede ist von 0,8% der gedeckten Einlagen. Mithin geht es um Milliardenbeträge.