Steuer-ID-Pflicht für Freistellungsaufträge

Bereits in meinem vorletzten Blogbeitrag habe ich auf eine Änderung bezüglich Freistellungsaufträge hingewiesen, die schon von Anfang 2016 an greift. Weil bis dahin nicht mehr viel Zeit bleibt und dieses wichtige Thema viele von Ihnen betrifft, möchte ich Sie noch...

Freistellungsaufträge 2016 anpassen

Ab 1. Januar 2016 berücksichtigen inländische Kreditinstitute die beantragten Sparer-Pauschbeträge nur noch für solche Freistellungsaufträge, die die gültige Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen enthalten. Weitere Informationen finden Sie hier: Freistellungsaufträge ab 2016
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