Anja Schimpf
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Freistellungsaufträge 2016 anpassen

Ab 1. Januar 2016 berücksichtigen inländische Kreditinstitute die beantragten Sparer-Pauschbeträge nur noch für solche Freistellungsaufträge, die die gültige Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen enthalten. Weitere Informationen finden Sie hier: Freistellungsaufträge ab 2016

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