Pflege, Rente, Altersvorsorge

Ich möchte Sie regelmäßig über aktuelle Themen im Finanzbereich informieren, die für Sie unabhängig von der Finanzmarktlage von Interesse sein können. In diesem Beitrag geht es unter anderem um die Pflegeversicherung mit staatlichem Zuschuss, die allgemeine Rentensituation und um verschiedene Aspekte der Altersvorsorge.

Pflege-Bahr = Pflegeversicherung mit staatlichem Zuschuss

Seit 1995 besteht die Pflegepflichtversicherung. Seither wird darüber diskutiert, dass die bestehende Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Pflegekosten trägt und für viele Familien im Pflegefall eines Angehörigen große finanzielle Belastungen entstehen. Dies bedeutet, dass Eltern für pflegebedürftige Kinder aufkommen müssen, aber auch Kinder für ihre kranken Eltern, wenn diese die Pflegekosten nicht selbst tragen können.

Obwohl seit Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, haben sich wenige Menschen für eine Zusatzversicherung entschieden. Deshalb hat der jetzige Gesundheitsminister ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dessen Hilfe jeder ermutigt werden soll, für den Pflegefall privat vorzusorgen.

Die Eckpunkte von Pflege-Bahr:

  • Förderberechtigt ist jeder privat- oder gesetzlich Versicherte in Deutschland ab Alter 18
  • Förderhöhe ist eine monatliche Zulage von € 5, bei einem Mindesteigenbeitrag von € 10
  • Keine Gesundheitsfragen, kein Risikozuschlag
  • Leistung in allen 4 Pflegestufen und mindestens € 20 pro Tag in PS 3, also pro Monat € 600
  • Wartezeit max. 5 Jahre
  • Nicht machbar bei bereits bestehendem Pflegefall
  • Einfach Abwicklung. Der Förderbetrag wird direkt in den Vertrag überwiesen

Rentensituation allgemein und Finanzielle Repression

Die Umlaufrendite hat mit aktuell etwa 1% einen historischen Tiefpunkt erreicht. Bei 10-jährigen Staatsanleihen ist die Situation dieselbe. Hier liegen wir bei etwa 1,2%. Der Leitzins wurde auf 0,5% gesenkt, die Situation für Sparzinsen wird nicht besser werden. Finanzielle Repression bedeutet, dass die Inflationsrate höher ist als die Sparzinsen. Dadurch entschulden sich Staaten zu Lasten der Sparer. Das Ergebnis ist ein negativer Realzins bei Sparvorgängen.

Finanzielle Repression ist kein neuer Begriff, sondern hat im Laufe der Jahre in einigen Volkswirtschaften stattgefunden.

Die Sicherheit der Spareinlagen ist ein Mythos. Mittlerweile ist bekannt, dass die Spareinlagen nicht gesichert sind durch die Einlagensicherung. Die Aussage von Angela Merkel, dass Spareinlagen bis € 100.000 gesichert sind wird unglaubhaft, betrachtet man die Vorgänge in Zypern.

Einen Ausweg zu finden ist die Kunst unserer Zeit. Man sollte seine Spareinlagen so weit wie möglich verteilen und Sachvermögen den Vorzug bzw. einen sinnvollen Anteil geben. Sachvermögen sind Immobilien, Aktien, Aktienfonds.

Trotz aller Umstände ist die Altersvorsorge eines der großen Themen, mit denen wir uns befassen sollten. Wichtig ist, sich damit zu befassen und nicht zu vernachlässigen. Es geht ja immerhin um einen selbst.

Altersvorsorge mit der Basis-Rente ( Rürup-Rente)

Die Basis-Rente bietet hauptsächlich Selbständigen die Möglichkeit zum Rentenaufbau.

Die Eckpunkte der Basis-Rente:

–       staatliche Förderung über steuerliche Abzugsmöglichkeit der geleisteten Beiträge. In 2013 können 76% von max. € 20.000 steuerlich abgesetzt werden

–       Hartz IV sicher

–       Sicherheit vor Pfändung und Insolvenz in der Ansparphase

–       Lebenslange Leibrente

–       jederzeitige Aussetzung der Beitragszahlung ist möglich. Flexible Beitragsgestaltung mit ratierlichen Beiträge oder Einmalbeiträgen im Jahr

–       Anbieterwechsel während der Ansparphase ist möglich

–       Flexible Anpassung des Rentenbeginns, frühestens ab Alter 62

–       Art der Kapitalanlage ist frei wählbar. Klassische Anlage im Deckungsstock oder Investmentlösung

Altersvorsorge mit der Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet allen Versicherten der Deutschen Rentenversicherung die Möglichkeit, die Altersversorgung aufzustocken, indem Zulagen gewährt werden. Im Jahr 2002 wurden die Rentenhöhen abgesenkt, die entstehende Lücke kann bzw. soll mit einem Riester-Vertrag geschlossen werden.

Die Eckpunkte von Riester-Verträgen:

–       Förderberechtigt sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte sowie mittelbar auch die Ehepartner

–       die spätere Auszahlung wird als Leibrente gewährt. Eine bis zu 30-prozentige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist zulagenunschädlich möglich

–       Zulage für Versicherungsnehmer sind € 154 pro Jahr

–       Zulage für Kinder mit Geburtsjahr ab 2008 sind € 300 pro Jahr, davor € 185

–       ein Riester-Vertrag kann nicht verpfändet oder abgetreten werden

–       die Beiträge können sich zudem steuermindernd auswirken

Altersvorsorge mit einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG

Die Eckpunkte der Direktversicherung:

–       Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person ist man selbst

–       der Beitrag reduziert das Bruttoeinkommen und reduziert damit die zu entrichtende Steuer und Sozialabgaben

–       gefördert werden 4% der Beitragsbemessungsgrenze RV. In 2003 € 232 pro Monat. Sofern keine pauschal versteuerte Direktversicherung nach § 40b EStG besteht, können insgesamt € 382 monatlich steuerfrei umgewandelt werden in Altersvorsorge

–       Laufzeit mindestens bis Alter 62 (Altverträge bis Alter 60)

Altersvorsorge mit einem Investment-Sparplan

Die Eckpunkte von Investment-Sparplänen

–       Gespart wird in Investment-Fonds. Diese sind Sondervermögen und nach dem Investment-Gesetz geschützt. Das Sondervermögen haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft

–       Fonds haben Strategien, nach denen investiert wird. Man sucht sich die passende Strategie

–       Ziel ist die Diversifizierung der Anlage um das Risiko zu mindern. Kurz gesagt: es besteht mehr Risiko, wenn ich in nur ein Unternehmen investiere und weniger Risiko, wenn in viele Unternehmen investiert wird

–       flexible Anlage. Ausstieg jederzeit möglich. Änderung der Beiträge jederzeit möglich

–       Erarbeitung eines persönlichen Anlegerprofils für die Auswahl der Fonds

Geplante Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Geplant ist, dass die abgesicherte Rente mindestens so hoch ist wie die Grundsicherung, damit der Staat in keinem Fall mehr die Grundsicherung zu leisten hat. Die konkreten Regeln werden z.Zt. definiert. Der Nachweis einer Basis-Rente wird sicherlich Bestandteil sein. Es wird hier aufgezeigt, wie wichtig die Altersvorsorge für Jeden ist.

Ausblick

Es ist angebracht, sich mit der Situation in Europa auseinander zu setzen. Gerne hat man die sichere Geldanlage. Nur – was ist Sicherheit? Und was ist Risiko? Angesichts der Staatsschuldenkrisen der europäischen Länder ist ein Umdenken notwendig.

Bislang bedeutete Sicherheit, dass die Geldanlage sicher ist vor dem Ausfall und der Anlagewert keinen Schwankungen unterliegt. Risiko bedeutete Schwankungen der Werte.

In Zeiten, in denen die gesetzlichen Systeme immer weiter eingeschränkt werden, sollte man sich alle Formen der Kapitalanlage betrachten, Chance und Risiko sollten neu ausgelotet werden. Heute stellt sich einiges anders dar.

Schwankungen sind in einem Wirtschaftsbetrieb normal. Unternehmerisches Kapital arbeitet, es wartet nicht darauf, dass der Preis steigt. Börsennotierte Unternehmen agieren grenzüberschreitend, international. Viele agieren global, verkaufen ihre Produkte weltweit und profitieren dabei direkt oder indirekt vom Wachstum im Teilen der Welt. Sie sind damit von Fehlentwicklungen bei den Staatsfinanzen in den alten Volkswirtschaften weniger betroffen.

Sprechen Sie mich an zu den Themen, die für Sie interessant sind. Gerne erläutere ich Ihnen die Möglichkeiten detailliert für Ihre Altersvorsorge und für Ihre Situation.